Der Beirat im Familienunternehmen
20.04.2011
Die Bedeutung des Beirats in der heutigen Unternehmenspraxis sollte nicht unterschätzt werden. Die Zunahme der Wichtigkeit des Beirats kann auch damit belegt werden, dass immer mehr Unternehmen ein solches Gremium etablieren. Laut einer Studie des Deloitte Mittelstandinstituts weisen 57 Prozent der befragten Unternehmen einen Beirat auf oder planen die Einrichtung eines Beirats für die nahe Zukunft. Gleichzeitig sehen 78 Prozent eine hohe oder sehr hohe Bedeutung des Beirats für die Unternehmensführung.
Kompetenzen und Pflichten des Beirates in der Familiengesellschaft
Ein Beirat im Familienunternehmen ist ein juristisch nicht definiertes Organ im Unternehmen. Der Beirat hat auch nicht zwingend etwas mit dem „Pflicht-Aufsichtsrat“ gemeinsam, der ab einer bestimmten Größenordnung bei Kapitalgesellschaften erforderlich ist und dessen Pflichten und Rechte sich zwingend aus dem Gesetz ergeben. Bleibt eine Gesellschaft unter den mitbestimmungsrechtlichen Schwellen bzw. wird sie als KG, OHG, Stiftung & Co. KG geführt, so ist ein Aufsichtsrat nicht verpflichtend. Die Überwachung der Geschäftsführung liegt dann bei der Gesellschafterversammlung und wird von dieser geregelt.
Daher können der Gesellschafter oder die Geschäftsfürhrer einen Beirat als ein freiwilliges Organ ins Leben rufen, das neben der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung besteht und dem beliebig und frei Beratungs- und Überwachungsfunktionen übertragen werden können. Es ist also möglich, den Beirat nach dem Muster der aktienrechtlichen Bestimmungen für einen Aufsichtsrat zu gestalten oder aber dem Beirat Kompetenzen einzuräumen, die unter oder sogar über den aktienrechtlichen Bestimmungen liegen.
Beiräte in Familiengesellschaften sind in den letzten Jahren relativ beliebt geworden und nehmen deutlich zu. In ihrer Vielfalt werden sie sehr individuell gestaltet, dabei ist eine Zunahme der Professionalisierung zu beobachten.
Das hat sicher eine Reihe von Gründen: Der Generationswechsel in vielen deutschen Familienunternehmen, die sich nach dem 2. Weltkrieg so hervorragend und erfolgreich entwickelt haben, mag der Grund dafür sein, warum die Gründergeneration oder die Nachkommen der Gründergeneration immer häufiger zur Einrichtung eines Beirates schreiten - vor allem dort wo der Familien- und Gesellschafterkreis mit den Generationen größer wird. In Fällen externen Managements haben die Beiräte oft beratende und kontrollierende Funktionen und sind mit Vertrauten der Seniorengeneration besetzt. In Gesellschaften mit vielschichtigen und nicht immer konfliktfreien Gesellschafterkonstellationen (z.B. mehrere Kinder, mehrere Generationen in der Gesellschafterversammlung, mehrere Familienstämme in der Gesellschafterversammlung) kommt dem Beirat oft die Funktion des Moderators und Schlichters zu.
Eine Sonderstellung nimmt der Beirat als Problembeirat in Krisenzeiten ein oder im Zuge der Begleitung der Unternehmensnachfolge. So kann die Etablierung eines Beirats ein geeignetes Instrument der Erleichterung der Nachfolge sein. Falls kein adäquater familieninterner Nachfolger gefunden werden kann, steht der Beirat als Sachverständiger mit Erfahrung und Verständnis für die mittelständischen Besonderheiten parat, der bei der Suche geeigneter externer Kandidaten behilflich sein und diesen Prozess moderieren kann. Durch die Beteiligung des Senior-Familienunternehmers im Beirat wird Letzterem der Ausstieg aus dem Unternehmen erleichtert. Zugleich bleibt die unternehmerische Kontinuität, eine große Stärke des Mittelstands, erhalten.
Seite 1 von 5